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Versorgungsauskunft

Als besonderen Service bieten wir Ihnen hier ein Berechnungsprogramm, mit dem Sie Ihren bisher erreichten oder den zukünftigen Ruhegehaltssatz berechnen können.

Schriftliche Auskünfte über Ihre Versorgungsanwartschaft erteilen wir, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und die letzte Auskunft mindestens 4 Jahre zurückliegt, oder wenn der Ruhestand innerhalb eines Jahres bevorsteht.

Bitte beachten Sie, dass Sie aus den von Ihnen durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche herleiten können.

Hier noch einige Hinweise zur Anwendung:

Bevor Sie mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten beginnen, ist es hilfreich wenn Sie vorab die Unterlagen bereitlegen, die Sie für die Berechnung Ihrer Dienst- und Vordienstzeiten benötigen, z.B. Ausbildungszeiten, Studienzeiten, Zeiten einer Beurlaubung , Teilzeitbeschäftigung, Wehrdienstzeiten.

In den Hilfefunktionen finden Sie sowohl technische als auch fachliche Hinweise, sowie ein Stichwortverzeichnis mit Verlinkungen zu den entsprechenden fachlichen Themen.