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Versorgungsauskunft

Berechnungsprogramm

Wir stellen Ihnen hier ein Berechnungsprogramm zur Verfügung, mit dem Sie Ihren bisher erreichten oder den zukünftigen Ruhegehaltssatz berechnen können.

Das Berechnungsprogramm basiert auf dem bis zum 31.12.2010 geltenden Recht (BeamtVG i.d.F. 31.08.2006). Nicht berücksichtigt ist das mit dem Dienstrechtsreformgesetz (DRG) neu geschaffene Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg (LBeamtVGBW).

Bitte beachten Sie, dass Sie aus den von Ihnen durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche herleiten können.

Anwendungshinweise

 

Bevor Sie mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten beginnen, ist es hilfreich wenn Sie vorab die Unterlagen bereitlegen, die Sie für die Berechnung Ihrer Dienst- und Vordienstzeiten benötigen, z.B. Ausbildungszeiten, Studienzeiten, Zeiten einer Beurlaubung , Teilzeitbeschäftigung, Wehrdienstzeiten.

In den Hilfefunktionen finden Sie technische und fachliche Hinweise, sowie ein Stichwortverzeichnis mit Verlinkungen zu den entsprechenden fachlichen Themen.

 

Wartungshinweis

 

Die Versorgungsauskunft wird regelmäßig Freitags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr gewartet. In dieser Zeit kann es zu technischen Störungen kommen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.

 

Schriftliche Auskunft

 

Sie erhalten eine schriftliche Auskunft über Ihre Versorgungsauskunft, wenn der Ruhestand innerhalb eines Jahres bevorsteht. Bitte wenden Sie sich hierzu telefonisch oder schriftlich (z.B. über das Kundenportal) an Ihren zuständigen Bezüge-Bearbeiter.