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Service

Sie haben hier die Möglichkeit, einzelne Vorschriften und aktuelle Gehaltstabellen abzurufen.

Außerdem finden Sie hier unser Versorgungsauskunftsprogramm, mit dem Sie Ihren bisher erreichten oder den zukünftigen Ruhegehaltssatz berechnen können.

Mit der Anwendung "Kundenportal" haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Dokumente (Gehaltsmitteilung, Lohnsteuerbescheinigung, Beihilfebescheid) elektronisch abzurufen.