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Wiedergutmachung

Nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) zuständig für Entschädigungsleistungen an Opfern nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder als politische Gegner verfolgt worden sind. Keine Zuständigkeit für Entschädigungen wegen Zwangsarbeit. Eine Broschüre zum Thema "Entschädigung von NS-Unrecht" herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen finden Sie unter diesem Stichwort. Aktuell 06/2008: Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto. Voraussetzungen und Vorgehensweise für den Erhalt diese Leistung finden Sie unter diesem Stichwort.