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Au-Pair

Mein Kind befindet sich in einer Schul- bzw. Berufsausbildung

Sie erhalten für Ihr Kind über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld, wenn es sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet.

Bitte übersenden Sie uns eine Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung. Sie können dazu auch den Vordruck LBV KG 5aoed (Schulbescheinigung) bzw. LBV KG 5boed (Ausbildungsbescheinigung) verwenden.

Zur Berufsausbildung gehört neben der allgemeinbildenden Schulausbildung oder einem Studium auch eine weiterführende Ausbildung oder die Ausbildung für einen künftigen Beruf.

Praktikum

Ein Praktikum zählt immer dann zur Berufsausbildung Ihres Kindes, wenn es nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, oder als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung vorgesehen bzw. empfohlen wird oder in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem angestrebten Berufsziel steht.

Bitte übersenden Sie uns in diesem Fall eine Kopie des Praktikantenvertrages.

Sprachaufenthalte/Au-Pair

Sprachaufenthalte im Ausland zählen dann zur Berufsausbildung Ihres Kindes, wenn der Erwerb der Fremdsprachenkenntnisse nicht Ihrem Kind allein überlassen bleibt, sondern Ausbildungsinhalt und Ausbildungsziel von einer fachlich autorisierten Stelle vorgegeben wird (z.B. Besuch einer allgemeinbildenden Schule, eines Colleges, einer Universität).

In allen anderen Fällen - insbesondere bei Auslandsaufenthalten im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses ist die Anerkennung nur möglich, wenn Ihr Kind an einem theoretisch systematischen Sprachunterricht (mind. 10 Wochenstunden) teilnimmt.

Bitte füllen Sie den Erklärungsbogen und den Vordruck LBV KG 7aoed aus.

Weitere wichtige Themen:

Einkünfte und Bezüge des Kindes