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Au-PairMein Kind befindet sich in einer Schul- bzw. BerufsausbildungSie erhalten für Ihr Kind über das 18. Lebensjahr hinaus
Kindergeld, wenn es sich in Schul- oder Berufsausbildung
befindet. PraktikumEin Praktikum zählt immer dann zur Berufsausbildung Ihres
Kindes, wenn es nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
vorgeschrieben ist, oder als Zugangsvoraussetzung für die
Ausbildung vorgesehen bzw. empfohlen wird oder in einem erkennbaren
Zusammenhang mit dem angestrebten Berufsziel steht. Sprachaufenthalte/Au-PairSprachaufenthalte im Ausland zählen dann zur Berufsausbildung
Ihres Kindes, wenn der Erwerb der Fremdsprachenkenntnisse nicht
Ihrem Kind allein überlassen bleibt, sondern Ausbildungsinhalt und
Ausbildungsziel von einer fachlich autorisierten Stelle vorgegeben
wird (z.B. Besuch einer allgemeinbildenden Schule, eines Colleges,
einer Universität). Weitere wichtige Themen: |

