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Über 18 Jahre

Mein Kind ist über 18 Jahre, erhalte ich noch Kindergeld?

Der Anspruch auf Kindergeld endet zunächst mit Ablauf des Monats in dem Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Damit Sie weiterhin ohne Zahlungsunterbrechung Kindergeld erhalten, benötigen wir spätestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag Ihres Kindes Nachweise, dass Ihr Kind eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:

und

wenn die Einkünfte und Bezüge, mit denen Ihr Kind seinen Unterhalt oder seine Berufsausbildung bestreiten könnte, jährlich nicht mehr als 7.680 EUR (ab 2010: 8.004 EUR) betragen.

Befindet sich Ihr Kind nach Vollendung des 25. Lebensjahres noch in Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten, steht Ihnen nur noch dann Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus zu, wenn Ihr Kind den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat. Der Anspruch auf Kindergeld verlängert sich um diesen Zeitraum. Darüber hinaus gelten folgende Übergangsregelungen: Kinder, die im Jahr 2006 das 26. oder 25. Lebensjahr vollendet haben, werden kindergeldrechtlich bis zu Vollendung des 27. Lebensjahres berücksichtigt. Noch bis zum 26. Lebensjahr werden solche Kinder berücksichtigt, die im Jahr 2006 das 24. Lebensjahr vollendeten.

Weitere wichtige Themen:

Einkünfte und Bezüge des Kindes