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Steuerkarte

Von wem erhalte ich meine Steuerkarte?

Ihre Steuerkarte erhalten Sie von der Gemeinde, in der Sie wohnen.
Für die Eintragungen auf Ihrer Steuerkarte sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres, für das Ihre Steuerkarte ausgestellt wurde, maßgebend.


Muss ich die Steuerkarte meinem Arbeitgeber vorlegen?

Für eine korrekte Steuerberechnung benötigen wir Ihre Lohnsteuerkarte. Die Angaben auf dieser sind Grundlage für die Steuerberechnung Ihrer Bezüge.

Bitte übersenden Sie uns daher so früh wie möglich (ggf. nach Eintrag eines Freibetrages) Ihre Lohnsteuerkarte und tragen Sie auf dieser immer Ihre aktuelle Personalnummer in dem Feld "Ordnungsmerkmale des Arbeitgeber" ein. Sie erleichtern uns dadurch die Zuordnung welcher Bearbeiter unseres Hauses für Sie zuständig ist.

Sollten Sie uns Ihre Steuerkarte nicht zusenden, müssen wir aufgrund der steuerlichen Vorschriften Ihre Bezüge nach der Steuerklasse 6 versteuern.


Bis wann muss ich meine Steuerkarte für das nächste Kalenderjahr vorlegen?

Falls uns Ihre Steuerkarte nicht zu Beginn des nächsten Kalenderjahres vorliegt, versteuern wir Ihre Bezüge vorläufig nach den Steuermerkmalen des Vorjahres.

Sollte uns Ihre Steuerkarte nicht bis spätestens 31. März vorliegen, müssen wir Ihre Bezüge aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften rückwirkend ab Januar nach Steuerklasse 6 versteuern.