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Steuerabzug

Ihre auf der Steuerkarte eingetragenen Steuermerkmale sind maßgeblich für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs. Wir berücksichtigen dabei sowohl gesetzliche Regelungen hinsichtlich eines Freibetrages (Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag) als auch Ihre auf der Steuerkarte eingetragenen Frei- / Hinzurechnungsbeträge. Aus den danach verbleibenden Bezügen wird der Lohnsteuerabzug errechnet und daraus die weiteren Steuerabzüge, wie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.