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Steuer

Muss ich mein Ruhegehalt versteuern?

Ihr Ruhegehalt ist - unter Beachtung eines Versorgungsfreibetrags - zu versteuern. Bitte übersenden Sie uns daher so früh wie möglich (ggf. nach Eintrag eines Freibetrages) Ihre Lohnsteuerkarte und tragen Sie auf dieser immer Ihre aktuelle Personalnummer in dem Feld "Ordnungsmerkmale des Arbeitgeber" ein. Sie erleichtern uns dadurch die Zuordnung, welcher Bearbeiter unseres Hauses für Sie zuständig ist.

Sollten Sie uns Ihre Steuerkarte nicht zusenden, müssen wir aufgrund der steuerlichen Vorschriften Ihre Bezüge nach der Steuerklasse 6 versteuern.

Was ist ein Versorgungsfreibetrag?

40 Prozent des Ruhegehalts, höchstens jedoch jährlich 3.000 EUR, müssen nicht versteuert werden. Diesen Freibetrag müssen Sie nicht auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen; er wird von uns automatisch berücksichtigt.

Nach dem Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterbezügen (Alterseinkünftegesetz -AltEinkG) vom 05.07.2004 vermindert sich bei einem Eintritt des Versorgungsfalles ab 2006 sowohl der Prozentsatz, als auch der Höchsbetrag. Der danach bei Eintritt des Versorgungsfalles maßgebende Prozentsatz/Höchsbetrag bleibt aber für den gesamten Zeitraum der Versorgungsbezugs gültig.



Weitere wichtige Themen:

Tabelle Versorgungsfreibetrag

Merkblatt für Versorgungsempfänger

Informationsblatt für die Versorgung der Beamten und Richter