|
Beamte
Aktiver Dienst Ruhestand Anwärter Beihilfe Heilfürsorge Arbeitnehmer Auszubildende Kindergeld Witwen/Witwer Waisen Wiedergutmachung Dienstreisemanagement DB Job-Ticket VVS-Firmenticket
|
If you can read this text, it means you are not experiencing this website design as it is intended.
This website is accessible to any internet browser,
but the design needs a
standards-compliant browser to look like we intended it.
Just so you know ;)
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge/Ruhegehaltssatz/RuhegehaltWas sind ruhegehaltfähige Dienstbezüge?Dies sind im wesentlichen das Ihnen zuletzt zugestandene Grundgehalt und
die ruhegehaltfähigen Zulagen. Bei Verheirateten zusätzlich der
Familienzuschlag der Stufe 1. Wie errechnet sich das Ruhegehalt ?Zunächst ermitteln wir Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit. Aus dieser berechnen wir den Ruhegehaltssatz (höchstens 75 vom Hundert), mit dem wir Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge multiplizieren. Die Summe ergibt Ihr Ruhegehalt. Der Ruhegehaltssatz kann sich unter bestimmten Voraussetzungen
für rentenberechtigte Ruhestandsbeamte erhöhen. Weitere
Informationen finden Sie bei dem Thema "Erhöhung des
Ruhegehaltssatzes". Ich möchte vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in Ruhestand gehen; muss ich mit Abschlägen beim Ruhegehalt rechnen?Das Ruhegehalt vermindert sich bei einem Ruhestand vor Erreichen
der gesetzlichen Altersgrenze. Bitte klicken Sie den für Sie
zutreffenden Grund an. |

