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Private AltersvorsorgeMit dem Eigenheimrentengesetz vom 29.07.2008 (BGBl. I, S. 1509) werden ab 2008 auch Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte in die staatlich geförderte private Altersvorsorge (sog. „Riester-Rente“)einbezogen, sofern sie
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen benötigt von Ihnen Daten. Damit wir diese dorthin weiterleiten dürfen, müssen Sie uns Ihr Einverständnis hierzu erteilen. Für die Erklärung verwenden Sie bitte den Vordruck LBV 510. Gibt es Fristen, die ich beachten muss?Die Einverständniserklärung ist spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, gegenüber der zuständigen Stelle schriftlich abzugeben.
Bitte beachten Sie deshalb die nachfolgenden Fristen:
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