|
Beamte
Aktiver Dienst Ruhestand Anwärter Beihilfe Heilfürsorge Arbeitnehmer Auszubildende Kindergeld Witwen/Witwer Waisen Wiedergutmachung Dienstreisemanagement DB Job-Ticket VVS-Firmenticket
|
If you can read this text, it means you are not experiencing this website design as it is intended.
This website is accessible to any internet browser,
but the design needs a
standards-compliant browser to look like we intended it.
Just so you know ;)
Landesanteil BesoldungGilt nur für Versorgungsempfänger des Landes, die nach dem 01.01.2004 in den Ruhestand getreten sindDer bis November 2007 mit Ihren aktiven Dienstbezügen gezahlte Landesanteil Besoldung (in der Bezügemitteilung als Landesanteil Bes bezeichnet) war ruhegehaltfähig, soweit er auf ruhegehaltfähigen Dienstbezüge beruhte. Der Bemessungssatz (ohne den ehegattenbezogenen Bezügebestandteil) betrug bis einschließlich Dezember 2007
Für den ehegattenbezogenen Bezügebestandteil betrug der Bemessungssatz 7,19 v.H..
Der Gesamtbetrag (ohne kinderbezogene Bestandteile) erschien in der Bezügemitteilung unter der Bezeichnung „Landesanteil Bes“.
Ab Januar 2008 werden die Sonderzahlungen in die Versorgungsbezüge
durch das am 28.11.2007 beschlossene Gesetz zur Integration der
Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008
(BVAnpG 08) integriert. Nähere Informationen zum BVAnpG 08 finden Sie hier: Infoblatt |
||||||||||

