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KrankenversicherungBin ich im Ruhestand automatisch krankenversichert?Mit der Zahlung der Versorgungsbezüge ist keine Krankenversicherung verbunden. Sie haben jedoch auch weiterhin einen Anspruch auf Beihilfe. Die Höhe Ihres Bemessungssatzes kann sich ändern. Er beträgt im Regelfall 70 vom Hundert; bei entpflichteten Hochschullehrern grundsätzlich 50 vom Hundert. Bitte prüfen Sie, ob Sie Ihre Krankenversicherung anpassen müssen. Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. AOK, IKK, BKK, landwirtschaftliche Krankenkasse, Seekasse, Bundesknappschaft, Ersatzkasse) versichert sind, müssen wir Ihrer Krankenkasse mitteilen, dass Sie von uns Versorgungsbezüge erhalten ( § 202 SGB V). Ihre Krankenkasse stellt daraufhin fest, ob Sie der Beitragspflicht unterliegen und ob Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von Ihren Versorgungsbezügen an die Krankenkasse abzuführen sind. Damit wir feststellen können, ob wir Ihre Krankenkasse benachrichtigen müssen, füllen Sie bitte den Vordruck LBV 2004 aus und senden ihn an uns zurück. Sollten Sie Fragen zur Versicherungspflicht oder zur Höhe des Beitrages haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
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