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Geburt

Wir haben Nachwuchs bekommen, welche Unterlagen müssen wir vorlegen?

Durch die Geburt Ihres Kindes können sich Ihre Bezüge erhöhen.

  • Für das erste und zweite Kind um derzeit 105,83 EUR
    und
  • für das dritte und jedes weitere Kind um derzeit 319,56 EUR

Falls beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden die kinderbezogenen Leistungen pro Kind insgesamt nur einmal gezahlt und zwar an denjenigen, der Kindergeld erhält.

Für die Zahlung der kinderbezogenen Leistungen benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Erklärung zum Familienzuschlag LBV 538b1
  • ggf. Kindergeldantrag  LBV KG 1oed

(sollten Sie von uns bereits Kindergeld erhalten, genügt der Vordruck LBV KG 1aoed)

Sind Sie alleinerziehend, benötigen wir noch zusätzlich folgende Unterlagen: