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FamilienzuschlagWie erhalte ich den kinderbezogenen Familienzuschlag? Was ändert sich am Familienzuschlag, wenn beide Ehegatten/Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind? Höhe Familienzuschlag? Was ist ein Familienzuschlag?Der Familienzuschlag besteht aus einem ehegattenbezogenen Anteil
(Familienzuschlag Stufe 1) und einem kinderbezogenen Anteil
(weitere Stufen des Familienzuschlags). Wer erhält den ehegattenbezogenen Anteil?Sie erhalten den ehegattenbezogenen Anteil im Familienzuschlag, wenn Sie
Wer erhält den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag?Sie erhalten den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag, wenn Sie
oder
Wie erhalte ich den kinderbezogenen Familienzuschlag?Bitte legen Sie uns eine Geburtsurkunde und die Erklärung
zum Familienzuschlag LBV 538b1 vor. Falls Sie Kindergeld
beantragen möchten, senden Sie uns bitte den Vordruck LBV KG 1oed (falls Sie schon
Kindergeld von uns erhalten LBV KG 1aoed) zu.
Was ändert sich am Familienzuschlag, wenn beide Ehegatten/Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind?ehegattenbezogener Anteil:
Die Zahlung des ehegattenbezogenen Anteils erfolgt jeweils hälftig an beide Ehegatten. Die Zahlung erfolgt auch bei einer Teilzeitbeschäftigung hälftig an beide Ehegatten, wenn einer der beiden Ehegatten vollbeschäftigt oder die Arbeitszeit beider Ehegatten zusammen die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreicht (z.B. ein Ehegatte ist mit 70 v. H. , der andere Ehegatte mit 30 v.H. der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt). Sollte Ihre Arbeitszeit zusammen mit der Ihres Ehegatten nicht die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreichen (z.B. ein Ehegatte ist mit 50 v. H. , der andere Ehegatte mit 25 v.H. der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt), erhalten Sie den ehegattenbezogenen Anteil hälftig entsprechend Ihrer Teilzeitbeschäftigung.
Soweit
der Ehepartner im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und seit dem
01.10.2005 unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD) oder seit dem 01.11.2006 unter den Tarifvertrag Länder
(TV-L) fällt, gilt Folgendes:
Bezieht Ihr Ehegatte ein Entgelt nach dem TVöD/TV-L erhalten Sie den ehegattenbezogenen Bestandteil · bei Vollbeschäftigung in voller Höhe · bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend des Umfangs Ihrer Teilzeitbeschäftigung.
kinderbezogener Anteil:
Die Zahlung des kinderbezogenen Anteils erfolgt an den Elternteil im öffentlichen Dienst, der Kindergeld erhält. Die Zahlung erfolgt auch bei einer Teilzeitbeschäftigung in voller Höhe, wenn eines der beiden Elternteile vollbeschäftigt oder die Arbeitszeit beider Elternteile zusammen die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreicht (z.B. ein Elternteil ist mit 70 v. H. , der andere Elternteil mit 30 v.H. der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt). Sollte Ihre Arbeitszeit zusammen mit der des anderen Elternteils nicht die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreichen (z.B. ein Elternteil ist mit 50 v. H. , der andere Elternteil mit 25 v.H. der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt), erhalten Sie den kinderbezogenen Anteil hälftig entsprechend Ihrer Teilzeitbeschäftigung.
Bezieht der andere Elternteil ein Entgelt nach dem Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst (TVöD)/dem
Tarifvertrag Länder (TV-L)
oder ist er nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt, erfolgt die
Zahlung entsprechend der
Teilzeitbeschäftigung. Wie hoch ist der Familienzuschlag? |

