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Eingetragene Lebenspartnerschaft

Welche Unterlagen kann ich bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorlegen?

 

Wir benötigen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde und den von Ihnen vollständig ausgefüllten Vordruck Erklärung zum Familienzuschlag LBV 538b1.

 

Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, senden Sie uns bitte einen Nachweis des Standesamts über Ihren geänderten Nachnamen zu.

Falls Sie Ihre Steuerkarte benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit.

 

Bitte beachten Sie:

 

Beamte in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft haben derzeit keinen Anspruch auf die Zahlung des ehegattenbezogenen Anteils am Familienzuschlag (Familienzuschlag der Stufe 1).

 

Eine Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 setzt eine vorherige Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes – BBesG - voraus, weil der Familienzuschlag als Teil der Besoldung nur kraft Gesetzes gewährt werden kann (§ 2 Abs. 1 BBesG). Diese Änderung ist bislang noch nicht erfolgt.