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Anrechnung von Erwerbs- und ErwerbsersatzeinkommenBis zu
welcher Höchstgrenze wird das Einkommen angerechnet?
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Höchstgrenze: Ruhegehaltfähige Dienstbezüge aus der Endstufe |
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3.000 EUR |
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Ruhegehalt |
2.160 EUR1) |
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Einkommen |
1.000 EUR |
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Summe Ruhegehalt + Einkommen |
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3.160 EUR |
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Summe aus Ruhegehalt und Einkommen übersteigt Höchstgrenze um |
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160 EUR |
( 1) Zur Vereinfachung wird nur mit pauschalierten Beträgen, insbesondere ohne Anpassungsfaktor gerechnet)
Ergebnis:
Die Summe aus Ruhegehalt und Einkommen (3160 EUR) übersteigt die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (3.000 EUR) um 160 EUR. Das Ruhegehalt ist daher um 160 EUR auf 2.000 EUR zu vermindern.
Ich wurde wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt; gibt es Besonderheiten zu beachten?
Vor Vollendung Ihres 65. Lebensjahres darf die Summe Ruhegehalt und Einkommen nicht 75 v.H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zuzüglich 325 EUR übersteigen (wobei die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zunächst um den seit 01.01.2003 jeweils geltenden Anpassungsfaktor zu mindern sind).
Beispiel:
Ein wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzter Beamter erhält aus einer Beschäftigung noch ein Einkommen i.H.v. 1.000 EUR.
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Ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe |
3.000 EUR |
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davon 75 v.H. + 325 EUR (=Höchstgrenze) |
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2.575 EUR 1) |
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Ruhegehalt |
2.160 EUR |
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Einkommen |
1.000 EUR |
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Summe Ruhegehalt + Einkommen |
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3.160 EUR |
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Summe aus Ruhegehalt und Einkommen übersteigt Höchstgrenze um |
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585 EUR |
( 1) Zur Vereinfachung wird nur mit pauschalierten Beträgen, insbesondere ohne Anpassungsfaktor gerechnet)
Ergebnis:
Die Summe aus Ruhegehalt und Einkommen (3.160 EUR) übersteigt 75 v.H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zuzüglich 325 EUR (2.575 EUR) um 585 EUR. Das Ruhegehalt (2.160 EUR) ist daher um 585 EUR auf 1.575 EUR zu vermindern.
Ich wurde wegen Schwerbehinderung in den Ruhestand versetzt; gibt es Besonderheiten zu beachten?
Sie sind schwerbehindert und konnten deswegen bereits mit dem sechzigsten Lebensjahr in den Ruhestand versetzt werden, dann gelten die gleichen Besonderheiten wie bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit.
Ich bin 65 Jahre alt, wird mein Einkommen trotzdem noch angerechnet?
Nach Ablauf des Monats, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, werden nur Einkommen aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst angerechnet.
Dies ist jede Beschäftigung im Dienst von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts oder ihrer Verbände; ausgenommen ist die Beschäftigung bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden. Einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst steht eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung, an der eine Körperschaft oder ein Verband des öffentlichen Rechts durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist, gleich.

