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AuslandsbehandlungBekomme ich die Kosten erstattet, wenn ich im Ausland krank werde?Die im Ausland entstandenen Kosten können nur insoweit und bis
zu der Höhe berücksichtigt werden, als wären diese im Inland
entstanden und beihilfefähig gewesen. Da die
Leistungen im Inland sich nach den Gebührenordnungen für Ärzte und
Zahnärzte (GOÄ/GOZ) richten, müssen wir die Leistungen des Arztes
im Ausland ebenfalls einzeln nach der GOÄ/GOZ aufschlüsseln und
eine Vergleichsberechnung vornehmen. Aufgrund unterschiedlicher
Gebührensysteme kann dies dazu führen, dass Sie insbesondere bei
Krankenhausaufenthalten unter Umständen einen sehr hohen
Eigenanteil selbst tragen müssen. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie
die Rechnungen von Ihrem Hausarzt nach den GOÄ/GOZ -Ziffern
aufschlüsseln lassen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die
ausländischen Rechnungen mindestens die Beschreibung des
Krankheitsbildes und der Leistungen des Arztes enthalten. Ausnahme:Bei innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entstandenen
Aufwendungen für ambulante Behandlungen und für stationäre
Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern ist ein Kostenvergleich
nicht mehr erforderlich, es sei denn, es werden grundsätzlich
höhere Preise als für ansässige Personen in Rechnung
gestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.
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