|
Die Ausführungen zur Beihilfe gelten nur für Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg. Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten in der Beihilfe:
Montag und Donnerstag von 08:30 - 16:00 Uhr und Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:30 - 11:30 Uhr.
Akupunktur
Allgemeines für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte
Altersgeld
Ambulante Psychotherapie
Angehörige, nahe
Anschlussheilbehandlung
Antrag
Arzneimittel
Auslandsbehandlung
Bearbeitungszeit
Behandlungsmethoden, wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte
Beihilfebeitrag
Beihilfeberechtigung
Beihilfeverordnung
Bemessungssatz
Beurlaubung
Brille
Ehegattin/Ehegatte/eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner
Fahrkosten
Familien- und Haushaltshilfe
Formeldiäten
Früherkennung von Krankheiten
Geburt
Gesundheitskarte, elektronische
Heil- und Kostenpläne
Heilbehandlungen
Heilpraktiker
Hilfsmittel
Häusliche Krankenpflege
Häusliche Pflege
Impfungen
Implantate
Kieferorthopädische Behandlung
Kinder
Kontaktlinsen
Kostendämpfungspauschale
Kostenvoranschläge
Krankenhausbehandlung
Krankenpflege, häusliche
Krankenversicherung
Kuren
Künstliche Befruchtung
Lebenspartner/in
Palliativversorgung, ambulant und stationär
Pflege, häuslich
Pflege,stationär
Pflegezeit
Pflichtversicherung
Psychotherapeutische Behandlungen
Rechnung, ambulante ärztliche Behandlung
Rehabilitationsbehandlungen, stationär
Sanatoriumsbehandlung
Stationäre Behandlung nach § 7 BVO
Stationäre Pflege
Suchtbehandlungen, stationär
Tagegeld
Todesfall
Unfall
Wahlleistungen im Krankenhaus
Wichtiger Hinweis
Wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden
Zahnärztliche Behandlung
|
|
|
|