If you can read this text, it means you are not experiencing this website design as it is intended. This website is accessible to any internet browser, but the design needs a standards-compliant browser to look like we intended it. Just so you know ;)

Aktuelles

15.02.2010

Nichtvorlage der Steuerkarte

Die Einbehaltung der Lohnsteuer richtet sich nach den auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Lohnsteuermerkmalen. Liegt keine Lohnsteuerkarte vor, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach der Steuerklasse 6 zu ermitteln und einzubehalten.

 

Wir prüfen im Rahmen der Bezügeberechnung für den Abrechnungsmonat April 2010, ob Sie uns Ihre Lohnsteuerkarte vorgelegt haben. Bei Nichtvorlage wird die Lohnsteuer rückwirkend ab 01.01.2010 nach Steuerklasse 6 einbehalten. Sollten Sie uns Ihre Lohnsteuerkarte 2010 bisher noch nicht übersandt haben, bitten wir Sie deshalb, dies nachzuholen.


03.02.2010

Beihilfeantrag Online

Ab sofort besteht die Möglichkeit, über das Kundenportal - unter Beachtung bestimmter Vorgaben - auch Beihilfeanträge „online“ einzureichen.

 

Bitte machen Sie davon Gebrauch und nutzen Sie von Anfang an die Vorteile dieses papierlosen Verfahrens (keine Kopien, kein Kuvert, kein Postweg). Sie finden den Link zum „Beihilfeantrag-Online“ im Kundenportal unter dem Menüpunkt „Service“.


14.01.2010

Stand der Beihilfebearbeitung

Die Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge liegt derzeit bei durchschnittlich nahezu 4 Wochen. Weil die Zahl der eingehenden Beihilfeanträge vor und während den Weihnachtsferien stark zugenommen hat und der Antragseingang nach wie vor sehr hoch ist, verfügen wir über einen hohen Bestand offener Anträge. Wir sind bemüht, die offenen Anträge so schnell wie möglich abzuarbeiten.

 

Damit wir Ihre Beihilfeanträge schnellstmöglich bearbeiten können, bitten wir Sie, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Stand der Beihilfebearbeitung abzusehen. Über den aktuellen Status Ihres Antrags können Sie sich in unserem Kundenportal informieren.

Unter Bearbeitungszeit verstehen wir den Zeitraum von dem Tag, an dem Ihr Beihilfeantrag bei uns im Haus eingeht, bis zum Tag der Abrechnung. Postwege sind hierbei nicht berücksichtigt. Bis Sie Ihren Beihilfebescheid erhalten, können daher noch einige Tage vergehen. Der Überweisungsbetrag wird Ihrem Konto jedoch bereits ca. 2 Tage nach der Bearbeitung gutgeschrieben.


17.11.2009

Änderungen bei der Lohnsteuerberechnung 2010

1.  Erhöhung des Grundfreibetrages

 

Mit dem "Konjunkturpaket II" wurde unter anderem eine Erhöhung des Grundfreibetrags um 170 EUR auf 8.004 EUR ab 01.01.2010 beschlossen. Dies wird bei der Lohnsteuerberechnung ab Januar 2010 automatisch berücksichtigt.

  

2. Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen beim Steuerabzug (Bürgerentlastungsgesetz)

 

Das im Jahr 2009 ergangene „Bürgerentlastungsgesetz-Krankenversicherung“ beinhaltet auch steuerrechtliche Änderungen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeleistungen (Sonderausgaben). Danach sind Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung auf Basis des Leistungsniveaus der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ab dem Veranlagungszeitraum 2010 voll abzugsfähig. Grundsätzlich wird dies bei der Einkommensteuerveranlagung 2010 berücksichtigt.

 

Eine vorgezogene steuerliche Entlastung erfolgt bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden als Vorsorgeaufwendungen mit einer Mindestpauschale von 12% des steuerpflichtigen Arbeitslohns, höchstens 1.900 EUR (bei Steuerklasse III 3.000 EUR) jährlich bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob eine Pflichtversicherung, eine freiwillige oder private Krankenversicherung vorliegt.

 

Übersteigen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung diese Mindestpauschale, kann auch der zu berücksichtigende Basisbeitrag im Lohnsteuerabzugsverfahren angesetzt werden. Dazu benötigen wir eine Bescheinigung über die Höhe der Beitragsanteile zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung, die Ihnen von Ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen bis Ende 2009 zugesandt wird.

 

Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt des  Bundesfinanzministeriums entnehmen.

 

Hinweis für Kindergeldberechtigte mit über 18 Jahre alten Kindern (Änderung 2010)

 

Mit dem „Bürgerentlastungsgesetz-Krankenversicherung“ wurde auch das Einkommensteuergesetz in einem für die Anspruchsberechtigung für die Zahlung von Kindergeld wichtigen Punkt geändert. Ab 01.01.2010 erhöht sich der Grenzbetrag der zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge des Kindes von 7.680 EUR auf 8.004 EUR.    


04.11.2009

Schweinegrippe

Keine Beihilfe zu Impfungen gegen die Schweinegrippe (Neue Grippe)!

 

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat uns im Zusammenhang mit der Schweinegrippe auf Folgendes hingewiesen:

 

Die Impfung ist für Beihilfeberechtigte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige - wie auch für alle anderen Personen - kostenlos und muss von diesen nicht bezahlt werden. Die Kosten werden von dem hierfür im Land eingerichteten Fonds getragen, an dem sich neben anderen auch das Land als Beihilfeträger beteiligt. Konkret bedeutet dies, dass sowohl für die Impfung als auch für die hiermit verbundene ärztliche Aufklärung über Impfrisiken etc. für eine privatärztliche Abrechnung kein Raum bleibt. Der Arzt ist zu einer gesonderten Rechnungsstellung über die Verimpfung nicht befugt. Auf Grund der pauschalen Kostentragung sind im Zusammenhang mit der Schutzimpfung individuell geltend gemachte Aufwendungen daher nicht beihilfefähig, eventuell eingereichte Aufwendungen werden von der Beihilfe nicht erstattet.

 

Allgemeine Informationen zu Impfungen im Rahmen der Beihilfe finden Sie hier.

 

Keine Heilfürsorge zu Impfungen gegen die Schweinegrippe (Neue Grippe)!

 

Die Impfung von Heilfürsorgeberechtigten erfolgt ausschließlich durch den polizeiärztlichen Dienst. Die Kosten werden ebenfalls vom dem hierfür im Land eingerichteten Fonds getragen,  so dass auch den Heilfürsorgeberechtigten keine Kosten entstehen. Eine Impfung durch den Haus- bzw. Facharzt kann nicht über die Heilfürsorge abgerechnet werden. Eine privatärztliche Impfung / Behandlung wird grundsätzlich nicht von der Heilfürsorge erstattet.

 

Informationen des Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg zur Impfungen gegen die Schweinegrippe (Neue Grippe) finden Sie hier.


07.10.2009

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung unter neuer Führung

Finanzminister Willi Stächele bestellte am 2. Oktober 2009 den bisherigen Ständigen Vertreter der Präsidentin des Statistischen Landesamts, Herrn Rolf Nicolas, zum neuen Leiter des LBV. Der Minister wünschte für die anstehenden Aufgaben alles Gute und eine glückliche Hand.

Bei Präsident a. D. Gernot Kircher bedankte sich Minister Stächele ausdrücklich für die geleistete erfolgreiche Arbeit und verabschiedete ihn in den verdienten Ruhestand.

Die Pressemitteilung des Finanzministeriums zur Amtseinführung und zu den beruflichen Stationen von Herrn Präsident a. D. Gernot Kircher und unserem neuen Präsidenten Rolf Nicolas finden Sie hier.


21.09.2009

Lohnsteuerkarten 2010

Sie erhalten in den nächsten Tagen von der Gemeinde Ihre Lohnsteuerkarte 2010. Falls Sie einen Steuerfreibetrag eintragen oder ändern lassen wollen, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihr Finanzamt. Senden Sie uns Ihre Lohnsteuerkarte 2010 bitte erst danach zu.

 

Nähere Informationen finden

 

aktive Beschäftigte hier.

Beamtinnen und Beamte im Ruhestand hier.


11.08.2009

Information für Beschäftigte, die am 01.11.2006 nach dem TVÜ-Länder in den TV-L übergeleitet wurden

Mit dem Änderungsvertrag Nr. 2 zum TVÜ-L vom 01.03.2009 haben sich für die übergeleiteten Beschäftigten neue tarifvertragliche Möglichkeiten (antragsabhängig) zu folgenden Themen ergeben:

 

-        Bewährungsaufstieg (§ 8 TVÜ-L)

-        Vergütungsgruppenzulage (§ 9 TVÜ-L)

-        Fortführung einer vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeit (§ 10 TVÜ-L)

-        Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile (§ 11 TVÜ-L)

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier

 

Haben Sie Fragen zu einem möglichen Bewährungsaufstiegs unter gleichzeitigem Wegfall der Zahlung eines Strukturausgleichs (Nr. 1 des Informationsschreibens), können Sie sich gerne schriftlich an uns wenden (Anfragen bitte an Herrn Preis, Arbeitsgebiet 4154). Ab Dienstag, 15.09.2009, steht Ihnen Herr Preis auch für telefonische Anfragen (Telefon 0711 3426-2913) zur Verfügung.


27.05.2009

Information zur Beihilfe/Krankenversicherungspflicht

Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass  zum 01.01.2009 der § 1 der Beihilfeverordnung durch einen neuen Absatz 5 ergänzt wurde. Danach wird für Personen, die nach § 193 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes oder anderen Rechtsvorschriften verpflichtet sind, einen Versicherungsschutz für sich und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen für ambulante und stationäre Krankheits- und Pflegefälle abzuschließen und aufrecht zu erhalten, Beihilfe nur gewährt, solange dieser Verpflichtung entsprochen wird.
 
Falls Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Beihilfearbeitsgebiet; versicherungsrechtliche Fragen können Ihnen dort aber nicht beantwortet werden.
 
Weitere Informationen finden Sie hier.