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Aktuelles

21.07.2010

Beihilfe: Öffnungsangebot der privaten Krankenversicherung für berücksichtigungsfähige Angehörige und Versorgungsempfänger/innen

Mitgliedsunternehmen des Verbandes der privaten Krankenversicherung haben sich dazu bereit erklärt, die Öffnungsaktion für Beamtinnen und Beamte auf den Kreis der berücksichtigungsfähigen Angehörigen sowie der beihilfeberechtigten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch unterliegen, zu erweitern.

Nähere Informationen finden Sie in dem als Anlage beigefügten Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. April 2010, Az D 6 - 213 100 - 69/2. Ausführliche Informationen zu der Öffnungsaktion erhalten Sie beim

Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Postfach 51 10 40
50946 Köln
Telefon: 0221 9987 - 0
Internet: www.pkv.de

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter der Beihilfestelle zu diesem Thema keinerlei Auskünfte geben können.


14.07.2010

Stand der Beihilfebearbeitung

Derzeit dauert es im Durchschnitt ca. 1 Woche, bis wir Ihre Beihilfeanträge abgerechnet haben. In der Ferienzeit und in den ersten Wochen danach müssen Sie voraussichtlich wieder mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen.

 

Damit wir Ihre Beihilfeanträge schnellstmöglich bearbeiten können, bitten wir Sie, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Stand der Beihilfebearbeitung abzusehen. Über den aktuellen Status Ihres Antrags können Sie sich in unserem Kundenportal informieren.

 

Unter Bearbeitungszeit verstehen wir den Zeitraum von dem Tag, an dem Ihr Beihilfeantrag bei uns im Haus eingeht, bis zum Tag der Abrechnung. Postwege sind hierbei nicht berücksichtigt. Bis Sie Ihren Beihilfebescheid erhalten, können daher noch einige Tage vergehen. Der Überweisungsbetrag wird Ihrem Konto jedoch bereits ca. 2 Tage nach der Bearbeitung gutgeschrieben.


29.06.2010

Beihilfeantrag (LBV 301)

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, den Beihilfeantrag (LBV 301) im PDF-Format mit ausgefüllten Formularfeldern auf Ihrem PC abzuspeichern (Mindestanforderung: Adobe Reader 9 und höher).

Den Beihilfeantrag finden Sie hier.


11.06.2010

Sprechzeiten in unserem Beihilfebereich

Wir haben in unserem Beihilfebereich eine Telefon-Servicestelle eingerichtet.
Nähere Informationen finden Sie hier.


02.06.2010

Information zum Kostenrisiko bei Krankheitsfällen im Ausland

Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit weisen wir darauf hin, dass bei Erkrankungen im Ausland ein erhöhtes Kostenrisiko besteht, das durch eine Auslandskrankenversicherung ausgeglichen oder zumindest reduziert werden kann.

 

Nach der geltenden Beihilfeverordnung des Finanzministeriums Baden-Württemberg sind Krankheitskosten, die während eines Aufenthalts im Ausland entstehen, nur insoweit und bis zu der Höhe beihilfefähig, wie sie im Inland entstanden und beihilfefähig gewesen wären (Kostenvergleich). Höhere Kosten können im Ausland sowohl bei ambulanten als auch bei stationären Behandlungen anfallen.

Bei innerhalb der Europäischen Union entstandenen Krankheitskosten - einschließlich stationärer Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern (dazu zählen nicht die Privatkliniken)-, ist ein Kostenvergleich regelmäßig nur dann vorgeschrieben, wenn gebietsfremden Personen höhere Preise als ansässigen Personen berechnet werden.

 

In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass Rücktransporte und Rettungsflüge vom Urlaubsort (auch innerhalb der Bundesrepublik) zum Wohnort generell nicht beihilfefähig sind.

 

Auslandskrankenversicherungen bieten z.B. private Krankenversicherungen, Banken und 

Automobilclubs an.

 

Weitere Informationen erhalten hier.


25.03.2010

Anhebung der Entgelte für die Beschäftigten nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Mit Wirkung vom 1. März 2010 erhöhen sich die Tabellenentgelte (einschließlich des Entgelts aus einer individuellen Zwischen- bzw. Endstufe)  im Bereich des TV-L um 1,2 v.H. Damit wird die zweite Stufe der Tarifeinigung vom 1. März 2009 umgesetzt.
Die entsprechende Tabelle finden Sie hier.


03.02.2010

Beihilfeantrag Online

Ab sofort besteht die Möglichkeit, über das Kundenportal - unter Beachtung bestimmter Vorgaben - auch Beihilfeanträge „online“ einzureichen.

 

Bitte machen Sie davon Gebrauch und nutzen Sie von Anfang an die Vorteile dieses papierlosen Verfahrens (keine Kopien, kein Kuvert, kein Postweg). Sie finden den Link zum „Beihilfeantrag-Online“ im Kundenportal unter dem Menüpunkt „Service“.


27.05.2009

Information zur Beihilfe/Krankenversicherungspflicht

Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass  zum 01.01.2009 der § 1 der Beihilfeverordnung durch einen neuen Absatz 5 ergänzt wurde. Danach wird für Personen, die nach § 193 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes oder anderen Rechtsvorschriften verpflichtet sind, einen Versicherungsschutz für sich und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen für ambulante und stationäre Krankheits- und Pflegefälle abzuschließen und aufrecht zu erhalten, Beihilfe nur gewährt, solange dieser Verpflichtung entsprochen wird.
 
Falls Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Beihilfearbeitsgebiet; versicherungsrechtliche Fragen können Ihnen dort aber nicht beantwortet werden.
 
Weitere Informationen finden Sie hier.