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Aktuelles

18.04.2012

Stand der Beihilfebearbeitung

Derzeit liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Beihilfeantrags bei ca. 3 Wochen.

 

Damit wir Ihre Beihilfeanträge schnellstmöglich bearbeiten können, bitten wir Sie, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Stand der Beihilfebearbeitung abzusehen. Über den aktuellen Status Ihres Antrags können Sie sich in unserem Kundenportal informieren.

 

Unter Bearbeitungszeit verstehen wir den Zeitraum von dem Tag, an dem Ihr Beihilfeantrag bei uns im Haus eingeht, bis zum Tag der Abrechnung. Postwege sind hierbei nicht berücksichtigt. Bis Sie Ihren Beihilfebescheid erhalten, können daher noch einige Tage vergehen. Der Überweisungsbetrag wird Ihrem Konto jedoch bereits ca. 2 Tage nach der Bearbeitung gutgeschrieben.


02.03.2012

Änderungen im Beihilferecht

Das Haushaltsbegleitgesetz vom 14.02.2012 wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 24.02.2012, S. 25 veröffentlicht.

 

Die Beihilfeverordnung wurde wie folgt geändert:

 

Der Beihilfebeitrag nach § 6a Absatz 2 BVO zum Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus wird auf 22 Euro monatlich erhöht.

 

Die Kostendämpfungspauschale nach § 15 Absatz 1 Satz 5 BVO wird erhöht. Nähere Informationen zu den einzelnen Beträgen finden Sie hier. Die erhöhte Kostendämpfungspauschale gilt für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2011 in Rechnung gestellt sind.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen voraussichtlich im Rahmen einer gesonderten Information zu einer der nächsten Gehaltsmitteilungen.


28.02.2012

Information zur Entgeltordnung zum TV-L

Mit dem Änderungsvertrag Nr. 4 zum TVÜ-L vom 02.01.2012, in Verbindung mit der ab 01.01.2012 geltenden Entgeltordnung zum TV-L, haben sich für die vor dem 01.01.2012 eingestellten Beschäftigten des Landes neue tarifvertragliche Möglichkeiten ergeben. Näheres finden Sie in dem in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg erstellten Informationsschreiben.       


20.02.2012

Besoldungs- und Versorgungsanpassung zum 01.03.2012/01.08.2012

Die Bezüge für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 werden ab 01.03.2012 bzw. für die übrigen Besoldungsgruppen ab 01.08.2012 um 1,2% erhöht. Zudem werden die Grundgehälter anschließend noch um einen sogenannten Sockelbetrag von 17 Euro erhöht. Gleiches gilt auch für die Versorgungsempfänger/innen.

 

Die Anwärterbezüge werden ab 01.03.2012 um 1,2% sowie um einen Sockelbetrag von 6 Euro erhöht.

 

Die Besoldungserhöhung wird mit den Bezügen für den Monat März bzw. August 2012 ausgezahlt.

Die neuen Gehaltstabellen ab 01.03./01.08.2012 finden Sie hier.


07.12.2011

Wichtiger Hinweis zu den Lohnsteuermerkmalen 2012

Die ursprünglich für den 01.01.2012 vorgesehene Verfahrenseinführung der "Elektronischen LohnSteuerAbzugs Merkmale" (ELStAM) wird sich verschieben. Lesen Sie hierzu bitte die Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 02.12.2011.

 

Wir werden von Amtswegen Ihre für das Jahr 2011 gespeicherten Lohnsteuermerkmale (einschließlich etwaiger Freibeträge) in das Jahr 2012 übertragen. Wenn sich also Ihre Steuermerkmale für das Jahr 2012 nicht ändern, brauchen Sie nichts weiteres zu veranlassen. Ergibt sich für 2012 eine Änderung Ihrer Steuermerkmale oder Ihres Freibetrags, so stellt Ihnen Ihr Finanzamt eine Bescheinigung über die erfolgte Änderung aus. Diese Bescheinigung dient zur Vorlage beim Arbeitgeber.

 

Bei einer Einstellung ab dem Jahr 2012 bitten wir um Vorlage der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. einer Ersatzbescheinigung des Finanzamts oder einer Kopie des Informationsschreibens der Steuerverwaltung über Ihre gespeicherten Lohnsteuermerkmale. Die Berechnung und Einbehaltung der Lohnsteuer erfolgt dann, bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens, nach den nachgewiesenen Merkmalen.